Gebrauchshundsport - IGP (Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung)

Unter der Bezeichnung Gebrauchshundsport (früher: Schutzhundeausbildung) nach Internationaler Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen A (Fährtenarbeit), B (Unterordnung) und C (Schutzdienst).
Der Hund muss also sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden.

Alle Übungen in allen 3 Sparten werden in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen unterteilt (IGP 1-3).
Für diese Ausbildung eignen sich nicht alle Hunderassen.

Um eine IGP 1-3 absolvieren zu können ist die Begleithundeprüfung (BH) Voraussetzung. Um  die Wichtigkeit dieser BH im Zusammenhang mit den IGP-Prüfungen zu verdeutlichen, sollte man sich vor Augen halten, dass in der BH ein enormes Maß an das Wesen des geprüften Hundes angelegt wird. Dabei werden nur Hunde mit einem postitiven Verhalten zu den Prüfungen zugelassen, dieses beeinhaltet  Selbstsicherheit, Aufmerksamkeit, ein gewisses Temperament und die Neutralität gegenüber anderer Menschen und Hunde. Aggressivität, extreme Unsicherheit und Unführigkeit führen hierbei zu einem Ausschluss von der Prüfung.